Ausbildung zum Hallen- und Ladekranführer

Eine gezielte Kranschulung vermeidet Unfälle. Kranführer sind ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem DGUV Grundsatz 309-003 geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.

DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“
Der Unternehmer darf mit der selbstständigen Anwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen nur Personen beauftragen, die mit diesen Aufgaben vertraut sind. Mit diesen Arbeiten vertraut sein schließt mit ein, dass die betreffenden Personen entsprechend der Aufgabenstellung unterwiesen worden sind und die Betriebsanleitung sowie die in Frage kommenden betrieblichen Anweisungen kennen und die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. das 18. Lebensjahr vollendet
  2. im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen, und
  3. ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.

Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal ausdrücklich mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichem kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen.

Unsere Kranschulung entspricht den Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum Kranführer in unserem Schulungszentrum oder in Ihrem Unternehmen an.
Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein ansprechendes und individuelles Angebot.

Inhalt Schulung Hallen- und Ladekranführer:

Dauer der Schulung:    2 Tage
Dauer der jährlichen Unterweisung: 1 Tag

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahren,
  • geistige und körperliche Eignung
  • ausreichende Sprach-/Lesekenntnisse in Deutsch.

Für die Aushändigung des Kranscheins nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung ist die Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Passfotos notwendig.

Theorie:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Krantypen
  • Kranbelastung
  • Lasttransport
  • Arbeiten mit Kranen
  • Anschlagen von Lasten
  • Aufgabe des Anschlägers
  • Abschließende Prüfung in der Theorie

Praxis:

  • Einweisung am Kran
  • Praktische Übungen am Kran
  • Abschließende Prüfung in der Praxis