Führerscheinklassen

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge ab 3,5t bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht, mit Anhänger bis 750 kg
  • bis zu 8 Fahrgastplätze & 1 Fahrersitz
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz Klasse B erforderlich
  • Befristung der Fahrerlaubnis für 5 Jahre

Zur gewerblichen Nutzung ist eine Grundqualifikation n. BkrFQG erforderlich

Für den Führerscheinantrag benötigen Sie:

  • Allgemeine Eignung
  • Ärztliches Gutachten
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsumfang
Die Dauer einer Ausbildungsstunde beträgt 45 Minuten (UE). Die angegebene Stundenzahl entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Theoretische Ausbildung
Grundstoff 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff 6 Doppelstunden

• Bei Vorbesitz Klasse D1 2 Doppelstunden
• Bei Vorbesitz Klasse D 2 Doppelstunden

Praktische Ausbildung
Grundfahrstunden keine genaue Mindestangabe

Besondere Ausbildungsfahrten
Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland) 3 UE´s
Fahrten auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Fahrbahnen (Autobahn) 1 UE
Beleuchtungsfahrten (Nacht) 1 UE

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge ab 3,5t bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht,
    mit Anhänger über 750 kg,
    Zugkombination aus Zugfahrzeug und Anhänger max. 12t
  • bis zu 8 Fahrgastplätze & 1 Fahrersitz
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz Klasse C1 erforderlich
  • Befristung der Fahrerlaubnis für 5 Jahre
  • Einschluss der Klasse BE, D1E (bei Vorbesitz der Klasse D1)

Zur gewerblichen Nutzung ist eine Grundqualifikation n. BkrFQG erforderlich

Für den Führerscheinantrag benötigen Sie:

  • Allgemeine Eignung
  • Ärztliches Gutachten
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsumfang
Die Dauer einer Ausbildungsstunde beträgt 45 Minuten (UE). Die angegebene Stundenzahl entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Keine Theoretische Ausbildung erforderlich

Praktische Ausbildung
Grundfahrstunden keine genaue Mindestangabe

Besondere Ausbildungsfahrten
Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland) 3 UE´s
Fahrten auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Fahrbahnen (Autobahn) 1 UE
Beleuchtungsfahrten (Nacht) 1 UE

Beide Klassen in einem Ausbildungsgang

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge ab 3,5t bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht,
    mit Anhänger über 750 kg,
    Zugkombination aus Zugfahrzeug und Anhänger max. 12t
  • bis zu 8 Fahrgastplätze & 1 Fahrersitz
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz Klasse B erforderlich
  • Befristung der Fahrerlaubnis für 5 Jahre
  • Einschluss der Klasse BE, D1E (bei Vorbesitz der Klasse D1)

Zur gewerblichen Nutzung ist eine Grundqualifikation n. BkrFQG erforderlich

Für den Führerscheinantrag benötigen Sie:

  • Allgemeine Eignung
  • Ärztliches Gutachten
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsumfang

Die Dauer einer Ausbildungsstunde beträgt 45 Minuten (UE). Die angegebene Stundenzahl entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Theoretische Ausbildung
Grundstoff 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff 6 Doppelstunden

• Bei Vorbesitz Klasse D1 2 Doppelstunden
• Bei Vorbesitz Klasse D 2 Doppelstunden

Praktische Ausbildung
Grundfahrstunden keine genaue Mindestangabe

Besondere Ausbildungsfahrten
Klasse C1 Klasse C1E
Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland) 1 UE 3 UE´s
Fahrten auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Fahrbahnen (Autobahn) 1 UE 1 UE
Beleuchtungsfahrten (Nacht) 0 UE 2 UE´s

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht,
    mit Anhänger bis 750 kg
  • bis zu 8 Fahrgastplätze & 1 Fahrersitz
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Mindestalter: 18 Jahre zur Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb,
    Für Feuerwehr, Rettungsdienst, THW oder Polizei
  • Vorbesitz Klasse B erforderlich
  • Befristung der Fahrerlaubnis für 5 Jahre

Zur gewerblichen Nutzung ist eine Grundqualifikation  n. BkrFQG erforderlich

Für den Führerscheinantrag benötigen Sie:

  • Allgemeine Eignung
  • Ärztliches Gutachten
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsumfang
Die Dauer einer Ausbildungsstunde beträgt 45 Minuten (UE). Die angegebene Stundenzahl entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Theoretische Ausbildung 
Grundstoff 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff 10 Doppelstunden

  • Bei Vorbesitz Klasse C1 4 Doppelstunden
  • Bei Vorbesitz Klasse D1 4 Doppelstunden
  • Bei Vorbesitz Klasse D 2 Doppelstunden

Praktische Ausbildung  
Grundfahrstunden keine genaue Mindestangabe

Besondere Ausbildungsfahrten 
Vorbesitz Kl. B Vorbesitz Klasse C1
Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland) 5 UE´s 3 UE´s
Fahrten auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Fahrbahnen (Autobahn) 2 UE´s 1 UE
Beleuchtungsfahrten (Nacht) 3 UE´s 1 UE

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht,
    mit Anhänger über 750 kg
  • bis zu 8 Fahrgastplätze & 1 Fahrersitz
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Mindestalter: 18 Jahre zur Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb,
    Für Feuerwehr, Rettungsdienst, THW oder Polizei
  • Vorbesitz Klasse C erforderlich
  • Befristung der Fahrerlaubnis für 5 Jahre 
  • Einschluss der Klassen BE, T, DE (bei Vorbesitz der Klasse D)

Zur gewerblichen Nutzung ist eine Grundqualifikation  n. BkrFQG erforderlich

Für den Führerscheinantrag benötigen Sie:

  •  Allgemeine Eignung
  • Ärztliches Gutachten
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsumfang
Die Dauer einer Ausbildungsstunde beträgt 45 Minuten (UE). Die angegebene Stundenzahl entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Theoretische Ausbildung
Grundstoff 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff 4 Doppelstunden

Praktische Ausbildung
Grundfahrstunden keine genaue Mindestangabe

Besondere Ausbildungsfahrten
Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland) 3 UE´s
Fahrten auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Fahrbahnen (Autobahn) 1 UE
Beleuchtungsfahrten (Nacht) 1 UE

Beide Klassen in einem Ausbildungsgang

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht,
    mit Anhänger bis 750 kg
  • bis zu 8 Fahrgastplätze & 1 Fahrersitz
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Mindestalter: 18 Jahre zur Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb,
    Für Feuerwehr, Rettungsdienst, THW oder Polizei
  • Vorbesitz Klasse B erforderlich
  • Befristung der Fahrerlaubnis für 5 Jahre
  • Einschluss der Klassen BE, T, DE (bei Vorbesitz der Klasse D)

Zur gewerblichen Nutzung ist eine Grundqualifikation  n. BkrFQG erforderlich

Für den Führerscheinantrag benötigen Sie:

  • Allgemeine Eignung
  • Ärztliches Gutachten
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsumfang
Die Dauer einer Ausbildungsstunde beträgt 45 Minuten (UE). Die angegebene Stundenzahl entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Theoretische Ausbildung  
Grundstoff 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff C 10 Doppelstunden

  • Bei Vorbesitz Klasse C1 4 Doppelstunden
  • Bei Vorbesitz Klasse D1 4 Doppelstunden
  • Bei Vorbesitz Klasse D 2 Doppelstunden

Klassenspezifischer Stoff CE 4 Doppelstunden

Praktische Ausbildung  
Grundfahrstunden keine genaue Mindestangabe

Besondere Ausbildungsfahrten  
Klasse C Klasse CE
Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland) 3 UE´s 5 UE´s
Fahrten auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Fahrbahnen (Autobahn) 1 UE 2 UE
Beleuchtungsfahrten (Nacht) 0 UE 3 UE

  • Zugmaschinen welche für Land- oder Forstwirtschaft gebaut und eingesetzt werden.
  • Max. Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 40 km/h
  • Bei Anhängerbetrieb gilt eine betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
  • Mit bis zu 2 Anhängern
  • Mindestalter: 16 Jahre

Dieser Führerschein ist bei der Klasse B und Klasse A1 mit eingeschlossen.

Für den Führerscheinantrag benötigen Sie:

  • Allgemeine Eignung
  • Sehtest vom Optiker
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsumfang
Die Dauer einer Ausbildungsstunde beträgt 45 Minuten (UE). Die angegebene Stundenzahl entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Theoretische Ausbildung  
Grundstoff bei Ersterwerb 12 Doppelstunden
Grundstoff bei Erweiterung 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff  Doppelstunden

Praktische Ausbildung  
Grundfahrstunden keine genaue Mindestangabe

  • Zugmaschinen welche für Land- oder Forstwirtschaft gebaut und eingesetzt werden.
  • Mit bis zu 2 Anhängern
  • Mindestalter: 16 Jahre mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 40 km/h
  • Mindestalter: 18 Jahre mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 60 km/h

Für den Führerscheinantrag benötigen Sie:

  • Allgemeine Eignung
  • Sehtest vom Optiker
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsumfang
Die Dauer einer Ausbildungsstunde beträgt 45 Minuten (UE). Die angegebene Stundenzahl entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Theoretische Ausbildung  
Grundstoff bei Ersterwerb 12 Doppelstunden
Grundstoff bei Erweiterung 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff 6 Doppelstunden

Praktische Ausbildung  
Grundfahrstunden keine genaue Mindestangabe

Wir haben unseren Schwerpunkt auf die Berufskraftfahrerausbildung gelegt, bieten die Ausbildung der Klasse B bei Bedarf, zur Erlangung der Klassen C oder C1 an.

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässige Gesamtmasse, mit Anhänger bis 750 kg
    Fahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger größer 750kg,
    jedoch mit einer zulässigen Zuggesamtmasse von max. 3,5t
  • bis zu 8 Fahrgastplätze & 1 Fahrersitz
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestalter: 17 Jahre zur Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb
    oder begleitetes Fahren (BF 17)
  • Einschluss der Klassen AM und L

Für den Führerscheinantrag benötigen Sie:

  • Allgemeine Eignung
  • Sehtest vom Optiker
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsumfang
Die Dauer einer Ausbildungsstunde beträgt 45 Minuten (UE). Die angegebene Stundenzahl entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Theoretische Ausbildung 
Grundstoff bei Ersterwerb 12 Doppelstunden
Grundstoff bei Erweiterung 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Stoff 2 Doppelstunden

Praktische Ausbildung 
Grundfahrstunden keine genaue Mindestangabe

Besondere Ausbildungsfahrten 
Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland) 5 UE´s
Fahrten auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Fahrbahnen (Autobahn) 4 UE´s
Beleuchtungsfahrten (Nacht) 3 UE´s


Wir haben unseren Schwerpunkt auf die Berufskraftfahrerausbildung gelegt,
bieten die Ausbildung der Klasse BE bei Bedarf, zur Erlangung der Klassen C oder C1 an.

  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässige Gesamtmasse
    Mit Anhänger bis max. 3,5t zulässige Gesamtmasse des Anhängers (Zuggesamtmasse 7,0t)
  • bis zu 8 Fahrgastplätze & 1 Fahrersitz
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestalter: 17 Jahre zur Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb
    oder begleitetes Fahren (BF 17)

Für den Führerscheinantrag benötigen Sie:

  • Allgemeine Eignung
  • Sehtest vom Optiker
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsumfang
Die Dauer einer Ausbildungsstunde beträgt 45 Minuten (UE). Die angegebene Stundenzahl entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

Theoretische Ausbildung nicht erforderlich

Praktische Ausbildung 
Grundfahrstunden keine genaue Mindestangabe
Besondere Ausbildungsfahrten
Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen (Überland) 3 UE´s
Fahrten auf Autobahnen oder Autobahnähnlichen Fahrbahnen (Autobahn) 1 UE´s
Beleuchtungsfahrten (Nacht) 1 UE´s