Weiterbildung Lkw und Bus nach BKrFQG

Alle 5 Jahre sind Bus- und Lkw-Fahrer verpflichtet, an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Es betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Führerscheinklassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Die Fahrer müssen die Weiterbildung im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland (bzw. EWR-Vertragsstaat) erwerben, in dem er beschäftigt ist oder seinen dauerhaften Wohnsitz hat. Die Dauer der Weiterbildung beträgt mindestens 35 Stunden (zu je 60 Minuten). Ein Teil der Weiterbildung kann als Fahrertraining oder in einem leistungsfähigen Simulator stattfinden. Zum Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage einer gültigen Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Es gibt in der Weiterbildung für Lkw- oder Busfahrer keine Prüfung!