Fahrerkarten- und Massenspeicher auswerten

Von Unternehmen genutzte Kraftfahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten sind zum regelmäßigen auslesen des Massenspeichers und der Fahrerkarten von den eingesetzten Fahrern und der aufgezeichneten Daten zum Auswerten verpflichtet. Die bei den Auswertungen aufgetretenen Auffälligkeiten werden mit dem Fahrer besprochen um diese so zukünftig zu vermeiden. Das zuständigen Gewerbeaufsichtsamt kann diese schriftlichen Aufzeichnungen über die geführten Gespräche und die darin enthaltenen Anweisungen von Ihnen einfordern. Die gesetzlichen Vorgaben, sowie die damit verbundenen Auflagen und Maßnahmen zur Speicherung und den Umgang mit den Aufzeichnungsgeräten sind für viele Unternehmer eine zeitintensive Herausforderung.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausführung in diesen Bereichen.
Für genauere Informationen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
In einem persönlichem Gespräch können wir gezielt auf die Situation in ihrem Unternehmen eingehen.

Serviceinhalt:

  • Die Kernpunkte legen Sie persönlich fest z.B.:
  • Massenspeicher auslesen und/oder Fahrerkarten auslesen
  • Daten aus dem Massenspeicher/Fahrerkarten auswerten

Zielgruppe:  Unternehmen welche zur Nutzung des digitalen Kontrollgerätes verpflichtet sind

Dauer: nach Bedarf

Kosten: Je nach Umfang. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Individuelles Angebot